Die neuen Pfändungsfreigrenzen wurden veröffentlicht unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/160/VO.html
Der Freibetrag erhöht sich für eine Person ohne gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen auf EUR 1.499,99. Die Erhöhung tritt zum 01.07.2024 in Kraft.