Die Angabe zur amtlichen Fassung wurde auf 1/2021 aktualisiert.
ABER ACHTUNG: Die Verbraucherinsolvenzformularverordnung ist formal bisher nicht angepasst worden, so dass weiterhin die Fassung Stand 07/2014 gem. https://www.gesetze-im-internet.de/vbrinsvv/BJNR070300002.html gelten könnte. Wir empfehlen daher, vor Antragstellung, die Rechtansicht des zuständigen Insolvenzgerichts zu erfragen.
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Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)