16. Februar 2021
Prof. Dr. Dieter Zimmermann, Senior-Prof. Evangelische Hochschule Darmstadt hat - dankenswert - auf der Seite infodienst-schuldnerberatung.de eine Arbeitshilfe zur Ermittlung der Höhe der Inkassokosten unter Berücksichtigung der Veränderungen im RVG-Vergütungsverzeichnis zur Verfügung gestellt. Zu finden unter:
infodienst-schuldnerberatung.de/rvg-tabellen-2004-2021/Um zu entscheiden, welcher der drei Tabellenabschnitte zur Anwendung kommt, kommt es auf das Datum des Inkassoauftrags (vorgerichtlich) bzw. der Vornahme der Vollstreckungsmaßnahme an.